Pflegegrad 1

Pflegegrad 1 bezeichnet die geringste Stufe der Pflegebedürftigkeit im deutschen Pflegesystem. Personen mit Pflegegrad 1 haben eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und benötigen nur eine geringe Unterstützung im Alltag. Sie erhalten in der Regel Pflegegeld oder Pflegesachleistungen in geringerem Umfang als höhere Pflegegrade.