Mitbestimmung

Mitbestimmung bezeichnet das gesetzlich verankerte Recht von Arbeitnehmern, an betrieblichen und unternehmerischen Entscheidungsprozessen teilzuhaben. Sie erfolgt in Deutschland entweder auf betrieblicher Ebene durch den Betriebsrat oder auf Unternehmensebene durch Vertreter im Aufsichtsrat. Ziel dieses Prinzips ist es, die Interessen der Belegschaft zu wahren und ein demokratisches Gleichgewicht zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern herzustellen. Damit bildet die Mitbestimmung einen zentralen Pfeiler der sozialen Marktwirtschaft.