Geschäftsinhaber

Ein Geschäfts­in­ha­ber ist eine natür­li­che oder juris­ti­sche Per­son, die ein gewerb­li­ches Unter­neh­men besitzt und recht­lich ver­ant­wor­tet. Die­se Per­son trägt das wirt­schaft­li­che Risi­ko des Betriebs und ver­fügt über die allei­ni­ge oder antei­li­ge Ent­schei­dungs­ge­walt über alle geschäft­li­chen Abläu­fe. Je nach gewähl­ter Rechts­form haf­tet der Inha­ber ent­we­der per­sön­lich mit sei­nem Pri­vat­ver­mö­gen oder die Haf­tung ist auf das Geschäfts­ver­mö­gen beschränkt. Er fun­giert als zen­tra­le Lei­tungs­fi­gur und ver­tritt das Unter­neh­men offi­zi­ell gegen­über Kun­den, Geschäfts­part­nern und Behör­den.