Gefahrenfällung

Gefah­ren­fäl­lung bezeich­net die not­wen­di­ge Ent­fer­nung von Bäu­men, die eine unmit­tel­ba­re Gefahr für Per­so­nen, Eigen­tum oder Ver­kehr dar­stel­len. Sol­che Maß­nah­men wer­den von zer­ti­fi­zier­ten Baum­pfle­gern durch­ge­führt, oft unter Zeit­druck und mit spe­zi­el­ler Aus­rüs­tung wie Seil­klet­ter­tech­nik. Die Fäl­lung erfolgt unter Beach­tung recht­li­cher Vor­ga­ben und Sicher­heits­stan­dards, um Risi­ken zu mini­mie­ren und den Baum­schutz zu wah­ren.