BetrVG
Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) ist die grundlegende Rechtsnorm für die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Belegschaft in deutschen Betrieben des privaten Rechts. Es regelt insbesondere die Wahl und Organisation des Betriebsrats sowie dessen umfassende Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte bei personellen, sozialen oder wirtschaftlichen Entscheidungen. Ziel des Gesetzes ist es, durch die Einbindung der Arbeitnehmer einen sozialen Ausgleich zu schaffen und eine demokratische Mitgestaltung am Arbeitsplatz zu ermöglichen. Dabei sind beide Parteien gesetzlich dazu verpflichtet, zum Wohle der Beschäftigten und des Betriebs vertrauensvoll zusammenzuarbeiten.
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Nachhaltigkeitsjahr 2026 in Bochum: Stadt lädt Bürger, Initiativen und Unternehmen zum Mitmachen ein

Das Nachhaltigkeitsjahr 2026 in Bochum als Hebel für Mitbestimmung und Transformation. Wie Betriebsräte den Wandel aktiv und rechtssicher gestalten.
