Baumfällung

Die Baum­fäl­lung bezeich­net den kon­trol­lier­ten Vor­gang des Fäl­lens eines Bau­mes, der in der Forst­wirt­schaft, im Baum­schutz oder bei Gefah­ren­be­sei­ti­gung durch­ge­führt wird. Sie erfor­dert fach­kun­di­ge Aus­füh­rung durch zer­ti­fi­zier­te Baum­pfle­ger, um Ver­let­zun­gen, Sach­schä­den und Umwelt­schä­den zu ver­mei­den. In städ­ti­schen Berei­chen unter­liegt die Baum­fäl­lung stren­gen gesetz­li­chen Vor­ga­ben und Geneh­mi­gun­gen, um den Baum­schutz zu wah­ren.