Orange the World | Orange Day: Ein starkes Zeichen gegen Gewalt an Frauen in Bochum setzen

Orange the World | Orange Day: Ein starkes Zeichen gegen Gewalt an Frauen in Bochum setzen

Der 25. Novem­ber mar­kiert jähr­lich den Inter­na­tio­na­len Tag zur Besei­ti­gung von Gewalt gegen Frau­en. Die­ser Tag, weit­hin bekannt als Oran­ge Day, bil­det den Auf­takt der glo­ba­len Kam­pa­gne „Oran­ge the World“ der Ver­ein­ten Natio­nen. Geschlechts­spe­zi­fi­sche Gewalt ist welt­weit eine der häu­figs­ten Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen und erfor­dert ein kla­res, sicht­ba­res Stopp­zei­chen. Wäh­rend glo­ba­le Sta­tis­ti­ken die Dring­lich­keit unter­strei­chen, ist es das loka­le Enga­ge­ment, das kon­kre­te Ver­än­de­run­gen bewirkt. In die­sem Kon­text beleuch­tet die­ser Arti­kel, wie die Stadt Bochum aktiv an der Kam­pa­gne teil­nimmt, wel­che Part­ner ein­ge­bun­den sind und wel­che Ver­ant­wor­tung ins­be­son­de­re Akteu­re der Arbeits­welt – von Betriebs­rä­ten bis hin zu Per­so­nal­ab­tei­lun­gen – tra­gen, um die­sem gesamt­ge­sell­schaft­li­chen Pro­blem ent­ge­gen­zu­wir­ken. Es geht dar­um, nicht nur ein­mal im Jahr ein Zei­chen zu set­zen, son­dern ein dau­er­haf­tes Bewusst­sein zu schaf­fen.

Orange Day und UN Women: Die globale Initiative „Orange the World“

Der Inter­na­tio­na­le Tag zur Besei­ti­gung von Gewalt gegen Frau­en wur­de 1999 von den Ver­ein­ten Natio­nen (UN) offi­zi­ell ins Leben geru­fen. Das Datum erin­nert an die Ermor­dung der drei Schwes­tern Mira­bal im Jahr 1960 in der Domi­ni­ka­ni­schen Repu­blik, die als poli­ti­sche Akti­vis­tin­nen gegen das dama­li­ge Regime kämpf­ten. Die Initia­ti­ve wird maß­geb­lich von UN Women getra­gen, der Orga­ni­sa­ti­on der Ver­ein­ten Natio­nen für Geschlech­ter­gleich­heit und die Ermäch­ti­gung von Frau­en.

Die Kam­pa­gne „Oran­ge the World“ nutzt die Far­be Oran­ge als zen­tra­les Sym­bol. Oran­ge steht für eine hoff­nungs­vol­le, gewalt­freie Zukunft für Frau­en und Mäd­chen. Die Kam­pa­gne ist dar­auf aus­ge­rich­tet, wäh­rend der soge­nann­ten 16 Tage Akti­vis­mus (vom 25. Novem­ber bis zum 10. Dezem­ber, dem Tag der Men­schen­rech­te) welt­weit Auf­merk­sam­keit zu gene­rie­ren und Regie­run­gen, Orga­ni­sa­tio­nen sowie Pri­vat­per­so­nen zum Han­deln auf­zu­for­dern.

Das über­ge­ord­ne­te Ziel ist die Imple­men­tie­rung der inter­na­tio­na­len Abkom­men und Kon­ven­tio­nen, wel­che die Bekämp­fung von geschlechts­spe­zi­fi­scher Gewalt for­dern. Dazu zählt ins­be­son­de­re die kon­se­quen­te Anwen­dung des Gewalt­schutz­ge­set­zes in den Mit­glieds­staa­ten und die Ein­hal­tung der Pekin­ger Akti­ons­platt­form. Durch die Beleuch­tung wich­ti­ger Gebäu­de in Oran­ge (Oran­ge Your City) wird die Not­wen­dig­keit glo­ba­ler Soli­da­ri­tät und loka­ler Ver­ant­wor­tung sicht­bar gemacht.

Statistische Realität: Die Dimension geschlechtsspezifischer Gewalt in Deutschland

Gewalt gegen Frau­en ist in Deutsch­land ein struk­tu­rel­les und weit ver­brei­te­tes Pro­blem. Laut offi­zi­el­len Sta­tis­ti­ken des Bun­des­kri­mi­nal­am­tes (BKA) ist die Zahl der Opfer in Part­ner­schaf­ten alar­mie­rend hoch. Jede drit­te Frau in Deutsch­land war nach Anga­ben der Deut­schen Sport­ju­gend min­des­tens ein­mal in ihrem Leben von phy­si­scher und/oder sexu­el­ler Gewalt betrof­fen.

Das Spek­trum reicht von psy­chi­scher und öko­no­mi­scher Gewalt über sexu­el­le Nöti­gung bis hin zu schwe­ren Kör­per­ver­let­zun­gen und Tötungs­de­lik­ten. Beson­ders erschre­ckend ist die Zahl der Femi­zi­de – der Tötung von Frau­en auf­grund ihres Geschlechts – oder Tötungs­ver­su­che, die fast täg­lich in Deutsch­land regis­triert wer­den. Sta­tis­ti­ken zei­gen, dass die meis­ten Gewalt­ta­ten gegen Frau­en im häus­li­chen Umfeld statt­fin­den und der Täter oft der (Ex-)Partner ist.

Die Kos­ten die­ser Gewalt sind immens. Neben dem uner­mess­li­chen mensch­li­chen Leid ent­ste­hen erheb­li­che gesell­schaft­li­che Belas­tun­gen, etwa durch Aus­fall­zei­ten am Arbeits­platz, hohe Kos­ten im Gesund­heits­we­sen sowie für Poli­zei und Jus­tiz.

Für Unter­neh­men und ihre Arbeit­neh­mer­ver­tre­tun­gen ist die­ser Befund rele­vant, da häus­li­che Gewalt direkt die Arbeits­fä­hig­keit und die psy­chi­sche Gesund­heit der Betrof­fe­nen beein­träch­tigt. Recht­lich gese­hen muss der Staat über das Straf­ge­setz­buch (StGB) Täter ver­fol­gen und über das Gewalt­schutz­ge­setz (GewSchG) Opfern sofor­ti­gen zivil­recht­li­chen Schutz (wie Kon­takt­ver­bo­te oder Woh­nungs­zu­wei­sun­gen) gewäh­ren. Die hohe sta­tis­ti­sche Rele­vanz unter­streicht die Not­wen­dig­keit von Prä­ven­ti­ons­maß­nah­men, die über die staat­li­che Ebe­ne hin­aus auch im loka­len und betrieb­li­chen Umfeld grei­fen müs­sen. Dies bil­det die Grund­la­ge für das Enga­ge­ment, das die Stadt Bochum im Rah­men der Kam­pa­gne leis­tet.

Konkrete Zeichen setzen: Aktionen zum Orange Day in Bochum

Die glo­ba­le For­de­rung nach einem Ende der Gewalt erhält durch loka­le Maß­nah­men kon­kre­te Wirk­sam­keit. In Bochum koor­di­niert das Refe­rat für Gleich­stel­lung, Fami­lie und Inklu­si­on die Aktio­nen im Rah­men der Kam­pa­gne „Oran­ge your City“. Ziel ist es, maxi­ma­le öffent­li­che Auf­merk­sam­keit zu schaf­fen und das Pro­blem aus der Pri­vat­sphä­re in den öffent­li­chen Raum zu holen. Die Stadt setzt dabei auf eine auf­fäl­li­ge und weit­hin sicht­ba­re Sym­bo­lik.

Zahl­rei­che bekann­te öffent­li­che Gebäu­de wer­den ab dem 25. Novem­ber oran­ge beleuch­tet. Die­se opti­sche Prä­senz ver­wan­delt die Stadt in ein Mahn­mal und ein Zei­chen der Soli­da­ri­tät. Die Beleuch­tung soll Betrof­fe­nen signa­li­sie­ren, dass die Gesell­schaft das Pro­blem aner­kennt.

Neben den offi­zi­el­len Stel­len sind wich­ti­ge zivil­ge­sell­schaft­li­che Akteu­re ein­ge­bun­den. So enga­gie­ren sich bei­spiels­wei­se Ser­vice-Orga­ni­sa­tio­nen wie der Sor­op­ti­mist Inter­na­tio­nal Club Bochum/Witten aktiv. Sie unter­stüt­zen nicht nur die Beleuch­tungs­ak­tio­nen, son­dern orga­ni­sie­ren eige­ne Infor­ma­ti­ons­ver­an­stal­tun­gen und Spen­den­ak­tio­nen. Die­se Part­ner­schaf­ten sind essen­zi­ell, da sie die Exper­ti­se und die Netz­wer­ke von Fach­be­ra­tungs­stel­len und Frau­en­häu­sern stär­ken.

Die Bochu­mer Kam­pa­gne geht über rei­ne Sym­bo­lik hin­aus. Es wer­den gezielt Infor­ma­ti­ons­stän­de und nied­rig­schwel­li­ge Bera­tungs­an­ge­bo­te geschaf­fen. Dabei wird auf die loka­le Hilfs­struk­tur ver­wie­sen, um sicher­zu­stel­len, dass Betrof­fe­ne sofort kon­kre­te Ansprech­part­ner fin­den. Die loka­len Aktio­nen ver­deut­li­chen, dass Prä­ven­ti­on und Opfer­schutz eine durch­gän­gi­ge kom­mu­na­le Auf­ga­be dar­stel­len, die weit über den Akti­ons­tag hin­aus­geht. Das sicht­ba­re Zei­chen in Oran­ge dient somit als Start­punkt für tief­grei­fen­de Gesprä­che und struk­tu­rel­le Ver­bes­se­run­gen.

Verantwortung am Arbeitsplatz: Prävention und Sensibilisierung durch Betriebsräte

Geschlechts­spe­zi­fi­sche Gewalt ist nicht nur ein pri­va­tes Pro­blem. Sie hat direk­te Aus­wir­kun­gen auf das Berufs­le­ben von Betrof­fe­nen. Stu­di­en bele­gen, dass Gewalt zu mas­si­ven Leis­tungs­ein­schrän­kun­gen, erhöh­ten Fehl­zei­ten und psy­chi­scher Belas­tung führt. Dies macht das The­ma zu einem rele­van­ten Hand­lungs­feld für Arbeit­ge­ber und Arbeit­neh­mer­ver­tre­tun­gen.

Arbeit­ge­ber unter­lie­gen der Für­sor­ge­pflicht (§ 618 BGB). Die­se Pflicht umfasst die Sicher­stel­lung eines siche­ren und gesun­den Arbeits­um­fel­des. Zuneh­mend wird aner­kannt, dass der Schutz der Beschäf­tig­ten auch Maß­nah­men gegen die Aus­wir­kun­gen häus­li­cher Gewalt beinhal­ten kann. Dazu gehört die dis­kre­te und fle­xi­ble Unter­stüt­zung von Betrof­fe­nen, etwa durch die Gewäh­rung kurz­fris­ti­ger Frei­stel­lun­gen für Bera­tungs­ter­mi­ne oder die Anpas­sung von Arbeits­zei­ten.

Für Betriebs­rä­te ergibt sich die Zustän­dig­keit aus dem Betriebs­ver­fas­sungs­ge­setz (BetrVG), ins­be­son­de­re aus § 80 Abs. 1 Nr. 1 und 9. Sie haben die Auf­ga­be, die Ein­hal­tung von Geset­zen und Ver­ord­nun­gen zum Schutz der Arbeit­neh­mer zu über­wa­chen und Maß­nah­men des betrieb­li­chen Gesund­heits­schut­zes zu för­dern.

Prak­ti­sche Hand­lungs­op­tio­nen für Betriebs­rä­te und HR:

  1. Sen­si­bi­li­sie­rung und Kom­mu­ni­ka­ti­on: Durch Aus­hän­ge, das Intra­net oder Betriebs­ver­samm­lun­gen muss über die Pro­ble­ma­tik auf­ge­klärt und auf exter­ne Hilfs­an­ge­bo­te hin­ge­wie­sen wer­den.
  2. Betriebs­ver­ein­ba­run­gen: Es kann eine Betriebs­ver­ein­ba­rung zur Unter­stüt­zung von Beschäf­tig­ten, die von Gewalt betrof­fen sind, abge­schlos­sen wer­den. Sol­che Ver­ein­ba­run­gen legen ver­trau­li­che Anlauf­stel­len und kon­kre­te Unter­stüt­zungs­maß­nah­men fest.
  3. Schu­lun­gen: Füh­rungs­kräf­te und Per­so­nal­ver­ant­wort­li­che müs­sen geschult wer­den, um Anzei­chen häus­li­cher Gewalt zu erken­nen und pro­fes­sio­nell, dis­kret und ohne mora­li­sche Bewer­tung reagie­ren zu kön­nen.
  4. Zusam­men­ar­beit: Gewerk­schaf­ten, wie die IG Metall Ruhr­ge­biet Mit­te, set­zen sich eben­falls aktiv gegen Gewalt an Frau­en ein und bie­ten Betriebs­rä­ten und Ver­trau­ens­per­so­nen ent­spre­chen­de Unter­stüt­zung und Mate­ri­al an.

Indem der Arbeits­platz als siche­rer Ort eta­bliert wird, an dem Hil­fe ver­trau­lich ange­bo­ten wird, tra­gen Betriebs­rä­te wesent­lich zum Schutz der Beschäf­tig­ten und zur Erfül­lung der gesetz­li­chen Schutz­pflich­ten bei.

16 Tage Aktivismus: Vom 25. November bis zum Tag der Menschenrechte

Der Oran­ge Day am 25. Novem­ber bil­det ledig­lich den Auf­takt für eine inten­si­vier­te Pha­se des Enga­ge­ments. Die glo­ba­le Kam­pa­gne „Oran­ge the World“ fokus­siert die anschlie­ßen­den 16 Tage Akti­vis­mus gegen geschlechts­spe­zi­fi­sche Gewalt, die bis zum 10. Dezem­ber andau­ern. Die­ses End­da­tum mar­kiert bewusst den Inter­na­tio­na­len Tag der Men­schen­rech­te.

Die zeit­li­che Ver­län­ge­rung der Kam­pa­gne dient dazu, das The­ma nach­hal­tig in der poli­ti­schen und gesell­schaft­li­chen Agen­da zu ver­an­kern. Ziel ist es, über die rei­ne Sym­bo­lik hin­aus kon­kre­te poli­ti­sche und sozia­le For­de­run­gen zu stel­len. Die­se rei­chen von der bes­se­ren Finan­zie­rung von Frau­en­häu­sern und Bera­tungs­stel­len bis hin zur kon­se­quen­ten Umset­zung der Istan­bul-Kon­ven­ti­on. Die Kam­pa­gne bin­det das The­ma Gewalt gegen Frau­en somit in den umfas­sen­de­ren Kon­text der Men­schen­rech­te ein.

Gewalt gegen Frau­en stellt eine fun­da­men­ta­le Ver­let­zung die­ser Rech­te dar. Die 16 Tage Akti­vis­mus för­dern die Koope­ra­ti­on zwi­schen Zivil­ge­sell­schaft, Poli­tik, Kir­chen und Wirt­schafts­ak­teu­ren, um einen nach­hal­ti­gen Wan­del zu bewir­ken. Die Aktio­nen, ob in Bochum oder glo­bal, sol­len über das blo­ße Beleuch­ten von Gebäu­den hin­aus­ge­hen und einen kri­ti­schen Dis­kurs über Prä­ven­ti­ons­stra­te­gien und effek­ti­ven Opfer­schutz eta­blie­ren.

Fazit: Ein dauerhaftes Engagement für Gleichstellung

Die viel­fäl­ti­gen Aktio­nen rund um den Oran­ge Day in Bochum stel­len ein wich­ti­ges, sicht­ba­res Bekennt­nis gegen Gewalt an Frau­en dar. Sie schaf­fen die not­wen­di­ge öffent­li­che Auf­merk­sam­keit für ein Pro­blem, das oft im Pri­va­ten ver­bor­gen bleibt. Die­ses Enga­ge­ment ist jedoch erst der Anfang einer gesamt­ge­sell­schaft­li­chen Auf­ga­be, die weit über den 25. Novem­ber hin­aus­rei­chen muss.

Das Ziel muss der Über­gang von ein­ma­li­ger Sym­bo­lik zu einem dau­er­haf­ten, struk­tu­rel­len Enga­ge­ment sein. Hier­zu gehört die kon­se­quen­te Stär­kung des Opfer­schut­zes, die Sicher­stel­lung einer aus­rei­chen­den Finan­zie­rung von Bera­tungs­stel­len und Frau­en­häu­sern sowie die För­de­rung ech­ter Gleich­stel­lung auf allen Ebe­nen.

Für Akteu­re der Arbeits­welt, ins­be­son­de­re Betriebs­rä­te und Per­so­nal­ver­ant­wort­li­che, bedeu­tet dies die Inte­gra­ti­on von Gewalt­prä­ven­ti­on in die betrieb­li­chen Abläu­fe. Durch kla­re Betriebs­ver­ein­ba­run­gen zum Umgang mit häus­li­cher Gewalt, die Benen­nung von Ver­trau­ens­per­so­nen und die fort­lau­fen­de Schu­lung von Füh­rungs­kräf­ten kann der Arbeits­platz zu einem wich­ti­gen Ort der Unter­stüt­zung wer­den. Das Recht auf ein gewalt­frei­es Leben ist ein Grund­recht. Die kol­lek­ti­ve Ver­ant­wor­tung in Bochum und dar­über hin­aus, die­ses Recht zu ver­tei­di­gen, muss 365 Tage im Jahr wahr­ge­nom­men wer­den.

Weiterführende Quellen

Oran­ge the World – UN Women Deutsch­land
https://unwomen.de/orange-the-world/
Die UN-Kam­pa­gne „Oran­ge the World“ gene­riert jedes Jahr 16 Tage lang Auf­merk­sam­keit und for­dert ein Ende geschlechts­spe­zi­fi­scher Gewalt.

Deut­sche Sport­ju­gend: dsj.de
https://www.dsj.de/
Die Quel­le setzt ein Zei­chen gegen Gewalt an Frau­en und Mäd­chen und weist auf die erschre­cken­de Sta­tis­tik hin, dass jede drit­te Frau in Deutsch­land betrof­fen ist.

Oran­ge your City | Stadt Bochum
https://www.bochum.de/Referat-fuer-Gleichstellung-Familie-und-Inklusion/Orange-your-City
Die­se Sei­te beschreibt die offi­zi­el­len Akti­vi­tä­ten der Stadt Bochum und des Refe­rats für Gleich­stel­lung zur Kam­pa­gne.

SI-Club Bochum/Witten: Home
https://clubbochumwitten.soroptimist.de/home
Der Sor­op­ti­mist Club Bochum/Witten erläu­tert sein Enga­ge­ment im Rah­men der Oran­ge Days zur Bekämp­fung von häus­li­cher Gewalt.

IG Metall Ruhr­ge­biet Mit­te
https://www.igmetall-ruhrgebiet-mitte.de/
Die Quel­le zeigt die gewerk­schaft­li­che Betei­li­gung am Oran­ge Day und die Not­wen­dig­keit, sich auch im gewerk­schaft­li­chen Umfeld gegen Gewalt an Frau­en zu posi­tio­nie­ren.