Gendergerechte Stadtentwicklung: Die Leitlinien für eine faire, inklusive und sorgende Stadt

Gendergerechte Stadtentwicklung: Die Leitlinien für eine faire, inklusive und sorgende Stadt

Die gebau­te Umwelt ist sel­ten geschlechts­neu­tral. His­to­risch gewach­se­ne Pla­nungs­pa­ra­me­ter haben oft pri­mär männ­li­che Lebens­läu­fe – pen­delnd zwi­schen Arbeits­platz und Wohn­ort – abge­bil­det. Dies ver­nach­läs­sig­te die spe­zi­fi­schen Bedürf­nis­se von Frau­en, pfle­gen­den Per­so­nen und ande­ren Geschlech­tern im öffent­li­chen Raum. Die Fol­ge sind Ungleich­hei­ten bei Mobi­li­tät, Sicher­heit und Zugang zu Ver­sor­gungs­struk­tu­ren. Um die­sen soge­nann­ten „Gen­der Data Gap“ zu schlie­ßen, hat das Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Woh­nen, Stadt­ent­wick­lung und Bau­we­sen (BMWSB) die „Leit­li­ni­en für eine gen­der­ge­rech­te Stadt­ent­wick­lungs­po­li­tik“ ver­öf­fent­licht. Die­ser Fach­ar­ti­kel beleuch­tet die Kern­po­si­tio­nen die­ser Leit­li­ni­en und zeigt auf, wie Kom­mu­nen, Betriebs­rä­te und Fach­pla­ner aktiv zu einer fai­ren, inklu­si­ven und sor­gen­den Stadt bei­tra­gen kön­nen. Die Umset­zung die­ser Prin­zi­pi­en ist ent­schei­dend für eine zukunfts­fä­hi­ge und gleich­be­rech­tig­te Stadt­ge­sell­schaft.

Die Notwendigkeit: Warum traditionelle Stadtplanung Geschlechter ignoriert

Die tra­di­tio­nel­le Stadt­pla­nung des 20. Jahr­hun­derts basier­te häu­fig auf einer strik­ten Tren­nung von Woh­nen, Arbei­ten und Frei­zeit. Die­ses Modell igno­rier­te die Rea­li­tät der soge­nann­ten Sor­ge­ar­beit (Care-Arbeit), die nach wie vor über­wie­gend von Frau­en geleis­tet wird. Empi­ri­sche Daten zei­gen einen kla­ren Gen­der Data Gap in der Mobi­li­tät: Wäh­rend Män­ner typi­scher­wei­se den linea­ren Pen­del­weg zwi­schen Zuhau­se und Erwerbs­ar­beits­platz zurück­le­gen (klas­si­scher Rush-Hour-Ver­kehr), nut­zen Frau­en und pfle­gen­de Per­so­nen kom­ple­xe­re, soge­nann­te „Trip-Chai­ning“-Wege.

Die­se Wege­ket­ten umfas­sen die Beglei­tung von Kin­dern, den Ein­kauf, Arzt­be­su­che und die Ver­sor­gung älte­rer Ange­hö­ri­ger. Sie fin­den oft abseits der Haupt­pen­del­rou­ten und außer­halb der Stoß­zei­ten statt. Die Fol­gen sind unzu­rei­chen­de Anbin­dung des Öffent­li­chen Per­so­nen­nah­ver­kehrs (ÖPNV) in Rand­la­gen, feh­len­de Tak­tun­gen am Vor­mit­tag oder spä­ten Abend und eine man­gel­haf­te Erreich­bar­keit sozia­ler Infra­struk­tur (Kitas, Schu­len, Nah­ver­sor­gung). Die Infra­struk­tur ist auf den männ­lich gepräg­ten Pend­ler­ver­kehr zuge­schnit­ten.

Ein zen­tra­les Pro­blem ist das Sicher­heits­emp­fin­den im öffent­li­chen Raum. Stu­di­en bele­gen, dass sich Frau­en in dunk­len Parks, an schlecht beleuch­te­ten Hal­te­stel­len oder in Unter­füh­run­gen signi­fi­kant unsi­che­rer füh­len. Die­se Angst schränkt die Bewe­gungs­frei­heit ein und führt zur Ver­mei­dung bestimm­ter Rou­ten oder Ver­kehrs­mit­tel. Her­kömm­li­che Beleuch­tungs­kon­zep­te oder die Anord­nung von Bus­hal­te­stel­len berück­sich­ti­gen die­sen Aspekt oft nur unzu­rei­chend.

Die Ungleich­heit der Wege mani­fes­tiert sich auch im Zugang zu Grün­flä­chen und Spiel­plät­zen. Die Gestal­tung des öffent­li­chen Raums muss Sor­ge­ar­beit sicht­bar machen und erleich­tern, bei­spiels­wei­se durch bar­rie­re­freie Zugän­ge, siche­re Wege, wet­ter­ge­schütz­te Hal­te­stel­len und inte­grier­te Auf­ent­halts- und Ver­weil­zo­nen, die den Bedürf­nis­sen von Kin­dern und Senio­ren gerecht wer­den. Ohne eine sys­te­ma­ti­sche Erfas­sung die­ser dif­fe­ren­zier­ten Mobi­li­täts­be­dürf­nis­se bleibt die Pla­nung unge­recht.

Die politischen Rahmenbedingungen: Die Leitlinien und die Neue Leipzig-Charta

Die Leit­li­ni­en für eine gen­der­ge­rech­te Stadt­ent­wick­lungs­po­li­tik sind die Ant­wort des BMWSB auf die Not­wen­dig­keit, Gleich­stel­lung als Quer­schnitts­auf­ga­be in der Raum­ent­wick­lung zu ver­an­kern. Sie bau­en auf dem Prin­zip des Gen­der Main­strea­ming auf, das die unter­schied­li­chen Lebens­la­gen und Bedürf­nis­se der Geschlech­ter in allen Pha­sen der Pla­nung berück­sich­tigt.

Die offi­zi­el­le Ver­an­ke­rung die­ser Ziel­set­zung erfolgt im Rah­men der Natio­na­len Stadt­ent­wick­lungs­po­li­tik. Ins­be­son­de­re wird auf die Neue Leip­zig-Char­ta von 2020 ver­wie­sen. Die­ses grund­le­gen­de Doku­ment der euro­päi­schen Stadt­po­li­tik defi­niert die stra­te­gi­schen Zie­le für eine nach­hal­ti­ge euro­päi­sche Stadt­ent­wick­lung. Kern­ziel der Char­ta ist die Eta­blie­rung einer fai­ren, inklu­si­ven und sor­gen­den Stadt.

Die Leit­li­ni­en über­set­zen die­se abs­trak­ten Zie­le in kon­kre­te Hand­lungs­fel­der für Deutsch­land. Sie stel­len klar, dass die poli­ti­sche Ver­ant­wor­tung für die Gestal­tung gleich­be­rech­tig­ter Lebens­ver­hält­nis­se nicht bei Ein­zel­pro­jek­ten enden darf, son­dern inte­gra­ler Bestand­teil der Ver­wal­tungs­pro­zes­se und Bud­ge­tie­rung sein muss.

Die Neue Leip­zig-Char­ta for­dert die Berück­sich­ti­gung von Diver­si­tät und sozia­len Ungleich­hei­ten. Die Leit­li­ni­en des BMWSB spe­zi­fi­zie­ren dies durch die Fokus­sie­rung auf geschlechts­spe­zi­fi­sche Ungleich­hei­ten. Sie die­nen als ver­bind­li­che Ori­en­tie­rungs­hil­fe für Kom­mu­nen, Län­der und alle Akteu­re der Stadt­ent­wick­lung, um Gen­der Main­strea­ming sys­te­ma­tisch anzu­wen­den und mess­ba­re Fort­schrit­te bei der Schaf­fung dis­kri­mi­nie­rungs­frei­er Räu­me zu erzie­len.
Gen­der­ge­rech­te Stadt­ent­wick­lungs­po­li­tik unter­mau­ert die­se poli­ti­sche Ziel­set­zung.

Kernprinzipien: Acht Positionen für eine faire, inklusive und sorgende Stadt

Das BMWSB for­mu­liert in sei­nen Leit­li­ni­en acht zen­tra­le Posi­tio­nen, die als Rah­men für die gen­der­ge­rech­te Stadt­ent­wick­lung die­nen und die Gleich­stel­lung in der Pra­xis sicher­stel­len sol­len.

  1. Stär­ke­re Reprä­sen­ta­ti­on in Ent­schei­dungs­gre­mi­en: Es muss gewähr­leis­tet wer­den, dass Frau­en und ande­re unter­re­prä­sen­tier­te Grup­pen aktiv an Pla­nungs- und Bau­pro­zes­sen betei­ligt sind. Die Beset­zung von Fach- und Füh­rungs­po­si­tio­nen muss geschlech­ter­ge­recht erfol­gen, um unter­schied­li­che Per­spek­ti­ven von Beginn an ein­zu­brin­gen.

  2. Geschlech­ter­ge­rech­te Mobi­li­tät gestal­ten: Das Mobi­li­täts­sys­tem muss von der Nut­zungs­per­spek­ti­ve der Sor­ge­öko­no­mie her gedacht wer­den. Dies bedeu­tet die Bevor­zu­gung von Fuß- und Rad­ver­kehr, die Ver­bes­se­rung der Sicher­heit im ÖPNV und die Sicher­stel­lung einer flä­chen­de­cken­den und dich­ten Tak­tung, die den kom­ple­xen Wege­ket­ten gerecht wird.

  3. Öffent­li­che Sicher­heit erhö­hen: Sicher­heit ist nicht nur objek­tiv, son­dern auch sub­jek­tiv. Durch­dach­te Beleuch­tungs­kon­zep­te, gute Sicht­ach­sen, die Ver­mei­dung von Angst­räu­men sowie eine sozia­le Kon­trol­le (durch Misch­funk­ti­on und Bele­bung) müs­sen in der inklu­si­ven Pla­nung Prio­ri­tät haben.

  4. Sor­ge­öko­no­mie räum­lich berück­sich­ti­gen: Die Erreich­bar­keit von Schu­len, Kitas, Grün­flä­chen und Nah­ver­sor­gung muss im Quar­tier fuß­läu­fig und sicher gewähr­leis­tet sein. Die Pla­nung muss die Ver­ein­bar­keit von Erwerbs- und Sor­ge­ar­beit för­dern.

  5. Gemein­wohl­ori­en­tier­te Boden­po­li­tik betrei­ben: Die Stadt muss aktiv Grund­stü­cke sichern, um sozia­le Infra­struk­tur und bezahl­ba­ren Wohn­raum zu gewähr­leis­ten und Spe­ku­la­tio­nen ent­ge­gen­zu­wir­ken.

  6. Inklu­si­ve öffent­li­che Räu­me schaf­fen: Plät­ze und Parks sol­len viel­fäl­ti­ge Nut­zun­gen ermög­li­chen und geschlech­ter- sowie alters­spe­zi­fi­sche Bedürf­nis­se adres­sie­ren. Dazu gehö­ren geschlech­ter­ge­rech­te Toi­let­ten, siche­re Spiel­be­rei­che und mul­ti­funk­tio­na­le Sport­stät­ten.

  7. Gen­der Main­strea­ming ver­bind­lich anwen­den: Gleich­stel­lung muss als Qua­li­täts­merk­mal in allen Pla­nungs- und För­der­ver­fah­ren ver­an­kert wer­den, von der Ana­ly­se (Gen­der Data) bis zur Erfolgs­kon­trol­le (Gen­der Impact Assess­ment).

  8. Par­ti­zi­pa­ti­on und Koope­ra­ti­on stär­ken: Die Pla­nung muss auf einer brei­ten Bür­ger­be­tei­li­gung basie­ren, die gezielt Frau­en, älte­re Men­schen und migran­ti­sche Grup­pen ein­be­zieht.

Die kon­se­quen­te Umset­zung die­ser Posi­tio­nen trägt maß­geb­lich zur Eta­blie­rung einer fai­ren, inklu­si­ven und sor­gen­den Stadt bei.
BMWSB Gen­der­ge­rech­te Stadt­ent­wick­lung – BMWSB lie­fert die offi­zi­el­le Über­sicht.

Handlungsempfehlungen für die kommunale Praxis

Die Leit­li­ni­en stel­len die Kom­mu­nen vor die Auf­ga­be, die Theo­rie der gen­der­ge­rech­ten Stadt­ent­wick­lung in die Pra­xis zu über­füh­ren. Dies erfor­dert eine Anpas­sung der Pla­nungs­ver­fah­ren und der Ver­wal­tungs­ar­beit.

Zunächst ist die Ein­füh­rung eines Gen­der Bud­ge­ting essen­ti­ell. Hier­bei wer­den städ­ti­sche Haus­hal­te und Inves­ti­tio­nen hin­sicht­lich ihrer Aus­wir­kun­gen auf die Geschlech­ter­gleich­heit ana­ly­siert und ent­spre­chend zuge­schnit­ten. Dadurch wird sicht­bar, wel­che Grup­pen von wel­cher Aus­ga­be pro­fi­tie­ren und wo Ungleich­hei­ten bestehen.

Für kon­kre­te Pro­jek­te, bei­spiels­wei­se bei der Umge­stal­tung von Quar­tie­ren oder Ver­kehrs­we­gen, sind spe­zi­fi­sche Pla­nungs­in­stru­men­te not­wen­dig. Das Hand­buch *„Raum­pi­lotin“* lie­fert hier­für kon­kre­te Anlei­tun­gen für Fach­pla­ne­rin­nen und Fach­pla­ner zur Umset­zung von gen­der­ge­rech­ten Städ­te­bau­maß­nah­men.
[NEU RAUMPILOT
IN: Hand­buch für Pla­ne­rin­nen und Pla­ner …](https://www.instagram.com/p/DRMyG7DPKo/) dient als pra­xis­na­he Ori­en­tie­rungs­hil­fe.

Die Ein­bin­dung des Per­so­nal­we­sens und ins­be­son­de­re der Betriebs­rä­te ist von hoher Rele­vanz, ins­be­son­de­re in kom­mu­na­len Ver­sor­gungs­be­trie­ben (ÖPNV, Woh­nungs­bau, Stadt­wer­ke). Betriebs­rä­te kön­nen sicher­stel­len, dass inner­be­trieb­li­che Abläu­fe, Arbeits­platz­ge­stal­tung (z. B. im ÖPNV-Fahr­dienst) und die betrieb­li­che Gesund­heits­för­de­rung die spe­zi­fi­schen Anfor­de­run­gen unter­schied­li­cher Geschlech­ter, inklu­si­ve der Sor­ge­ar­beit, berück­sich­ti­gen. Sie fun­gie­ren als Mul­ti­pli­ka­to­ren und prü­fen, ob Pla­nun­gen im Sin­ne der Gleich­stel­lung umge­setzt wer­den.

Kom­mu­nen soll­ten zudem die Betei­li­gungs­pro­zes­se neu struk­tu­rie­ren. Statt all­ge­mei­ner Bür­ger­ver­samm­lun­gen sind nied­rig­schwel­li­ge For­ma­te und geziel­te Befra­gun­gen von Nut­ze­rin­nen und Nut­zern (z. B. Eltern, pfle­gen­de Ange­hö­ri­ge, weib­li­che Berufs­pend­ler) not­wen­dig. Die Par­ti­zi­pa­ti­on muss inklu­siv gestal­tet wer­den, um unter­schied­li­che Erfah­rungs­wel­ten zu erfas­sen und den Gen­der Data Gap aktiv zu schlie­ßen. Die Schaf­fung von inter­nen Gleich­stel­lungs­stel­len, die in Pla­nungs­ab­läu­fe ein­ge­bun­den sind, gewähr­leis­tet die Kon­ti­nui­tät die­ser Kom­mu­nal­po­li­tik.

Fazit

Die Leit­li­ni­en für eine gen­der­ge­rech­te Stadt­ent­wick­lung mar­kie­ren einen wesent­li­chen Fort­schritt auf dem Weg zu einer gleich­be­rech­tig­ten Gesell­schaft. Sie erken­nen an, dass die phy­si­sche Gestal­tung der Stadt direkt die Ver­tei­lung von Res­sour­cen und Chan­cen beein­flusst.

Ihre kon­se­quen­te Umset­zung erfor­dert eine tief­grei­fen­de Ver­schie­bung in der Pla­nungs­me­tho­dik: von der funk­tio­na­len, auto­spe­zi­fi­schen Pla­nung hin zur inte­grier­ten, men­schen­zen­trier­ten Gestal­tung. Dies beinhal­tet die ver­bind­li­che Anwen­dung von Gen­der Main­strea­ming in allen Pla­nungs­ver­fah­ren.

Für Betriebs­rä­te ergibt sich die Auf­ga­be, die kom­mu­na­len und betrieb­li­chen Pla­nun­gen kri­tisch zu beglei­ten. Sie müs­sen dar­auf ach­ten, dass die Prin­zi­pi­en der Sor­ge­öko­no­mie nicht nur im öffent­li­chen Raum, son­dern auch bei der Gestal­tung betrieb­li­cher Infra­struk­tu­ren (z. B. Mobi­li­täts­kon­zep­te für Pend­ler, Ver­ein­bar­keit von Fami­lie und Beruf) berück­sich­tigt wer­den.

Nur durch die Beach­tung der Prin­zi­pi­en der fai­ren, inklu­si­ven und sor­gen­den Stadt kann gewähr­leis­tet wer­den, dass zukünf­ti­ge Städ­te Lebens­räu­me schaf­fen, die den Bedürf­nis­sen aller Bewoh­ne­rin­nen und Bewoh­ner gerecht wer­den und zur tat­säch­li­chen Gleich­stel­lung bei­tra­gen.


Weiterführende Quellen

Gen­der­ge­rech­te Stadt­ent­wick­lungs­po­li­tik
https://www.nationale-stadtentwicklungspolitik.de/NSPWeb/SharedDocs/Publikationen/DE/Publikationen/gendergerechte_stadtentwicklung_leitlinien.pdf;jsessionid=3127F4E3E0E64CDCFDF37157F282EAD1.live11293?__blob=publicationFile&v=3
Die offi­zi­el­le Publi­ka­ti­on der Leit­li­ni­en des BMWSB, wel­che die Ver­an­ke­rung in der Neu­en Leip­zig-Char­ta unter­streicht.

BMWSB Gen­der­ge­rech­te Stadt­ent­wick­lung – BMWSB
https://www.bmwsb.bund.de/DE/stadtentwicklung/stadtentwicklungpolitik/gendergerechte-stadtentwicklung/gendergerechte-stadtentwicklung_node.html
Offi­zi­el­le Home­page des Bun­des­mi­nis­te­ri­ums für Woh­nen, Stadt­ent­wick­lung und Bau­we­sen mit den acht Kern­po­si­tio­nen der Leit­li­ni­en.

*NEU RAUMPILOTIN: Hand­buch für Pla­ne­rin­nen und Pla­ner …**
https://www.instagram.com/p/DRMyG7DPKo/
Hand­buch zur prak­ti­schen Anwen­dung gen­der­ge­rech­ter Städ­te­bau­maß­nah­men, basie­rend auf den Leit­li­ni­en.

Home­page – Leit­li­ni­en für eine … – Natio­na­le Stadt­ent­wick­lungs­po­li­tik
https://www.nationale-stadtentwicklungspolitik.de/NSPWeb/SharedDocs/Blogeintraege/DE/leitlinien_gendergerechte_stadtentwicklungspolitik.html
Blog­ein­trag der Natio­na­len Stadt­ent­wick­lungs­po­li­tik zur Vor­stel­lung und Bedeu­tung der neu­en Leit­li­ni­en für die deut­sche Stadt­ent­wick­lung.

Leit­li­ni­en für eine fai­re, inklu­si­ve und sor­gen­de Stadt
https://www.vhw.de/nachricht/leitlinien-fuer-eine-faire-inklusive-und-sorgende-stadt/
Zusam­men­fas­sung des vhw Bun­des­ver­band Woh­nen und Stadt­ent­wick­lung zur Ent­wick­lung der Leit­li­ni­en.