Gendergerechte Stadtentwicklung: Die Leitlinien für eine faire, inklusive und sorgende Stadt

Gendergerechte Stadtentwicklung: Die Leitlinien für eine faire, inklusive und sorgende Stadt

Die gebaute Umwelt ist selten geschlechtsneutral. Historisch gewachsene Planungsparameter haben oft primär männliche Lebensläufe – pendelnd zwischen Arbeitsplatz und Wohnort – abgebildet. Dies vernachlässigte die spezifischen Bedürfnisse von Frauen, pflegenden Personen und anderen Geschlechtern im öffentlichen Raum. Die Folge sind Ungleichheiten bei Mobilität, Sicherheit und Zugang zu Versorgungsstrukturen. Um diesen sogenannten „Gender Data Gap“ zu schließen, hat das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) die "Leitlinien für eine gendergerechte Stadtentwicklungspolitik" veröffentlicht. Dieser Fachartikel beleuchtet die Kernpositionen dieser Leitlinien und zeigt auf, wie Kommunen, Betriebsräte und Fachplaner aktiv zu einer fairen, inklusiven und sorgenden Stadt beitragen können. Die Umsetzung dieser Prinzipien ist entscheidend für eine zukunftsfähige und gleichberechtigte Stadtgesellschaft.

Die Notwendigkeit: Warum traditionelle Stadtplanung Geschlechter ignoriert

Die traditionelle Stadtplanung des 20. Jahrhunderts basierte häufig auf einer strikten Trennung von Wohnen, Arbeiten und Freizeit. Dieses Modell ignorierte die Realität der sogenannten Sorgearbeit (Care-Arbeit), die nach wie vor überwiegend von Frauen geleistet wird. Empirische Daten zeigen einen klaren Gender Data Gap in der Mobilität: Während Männer typischerweise den linearen Pendelweg zwischen Zuhause und Erwerbsarbeitsplatz zurücklegen (klassischer Rush-Hour-Verkehr), nutzen Frauen und pflegende Personen komplexere, sogenannte „Trip-Chaining“-Wege.

Diese Wegeketten umfassen die Begleitung von Kindern, den Einkauf, Arztbesuche und die Versorgung älterer Angehöriger. Sie finden oft abseits der Hauptpendelrouten und außerhalb der Stoßzeiten statt. Die Folgen sind unzureichende Anbindung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in Randlagen, fehlende Taktungen am Vormittag oder späten Abend und eine mangelhafte Erreichbarkeit sozialer Infrastruktur (Kitas, Schulen, Nahversorgung). Die Infrastruktur ist auf den männlich geprägten Pendlerverkehr zugeschnitten.

Ein zentrales Problem ist das Sicherheitsempfinden im öffentlichen Raum. Studien belegen, dass sich Frauen in dunklen Parks, an schlecht beleuchteten Haltestellen oder in Unterführungen signifikant unsicherer fühlen. Diese Angst schränkt die Bewegungsfreiheit ein und führt zur Vermeidung bestimmter Routen oder Verkehrsmittel. Herkömmliche Beleuchtungskonzepte oder die Anordnung von Bushaltestellen berücksichtigen diesen Aspekt oft nur unzureichend.

Die Ungleichheit der Wege manifestiert sich auch im Zugang zu Grünflächen und Spielplätzen. Die Gestaltung des öffentlichen Raums muss Sorgearbeit sichtbar machen und erleichtern, beispielsweise durch barrierefreie Zugänge, sichere Wege, wettergeschützte Haltestellen und integrierte Aufenthalts- und Verweilzonen, die den Bedürfnissen von Kindern und Senioren gerecht werden. Ohne eine systematische Erfassung dieser differenzierten Mobilitätsbedürfnisse bleibt die Planung ungerecht.

Die politischen Rahmenbedingungen: Die Leitlinien und die Neue Leipzig-Charta

Die Leitlinien für eine gendergerechte Stadtentwicklungspolitik sind die Antwort des BMWSB auf die Notwendigkeit, Gleichstellung als Querschnittsaufgabe in der Raumentwicklung zu verankern. Sie bauen auf dem Prinzip des Gender Mainstreaming auf, das die unterschiedlichen Lebenslagen und Bedürfnisse der Geschlechter in allen Phasen der Planung berücksichtigt.

Die offizielle Verankerung dieser Zielsetzung erfolgt im Rahmen der Nationalen Stadtentwicklungspolitik. Insbesondere wird auf die Neue Leipzig-Charta von 2020 verwiesen. Dieses grundlegende Dokument der europäischen Stadtpolitik definiert die strategischen Ziele für eine nachhaltige europäische Stadtentwicklung. Kernziel der Charta ist die Etablierung einer fairen, inklusiven und sorgenden Stadt.

Die Leitlinien übersetzen diese abstrakten Ziele in konkrete Handlungsfelder für Deutschland. Sie stellen klar, dass die politische Verantwortung für die Gestaltung gleichberechtigter Lebensverhältnisse nicht bei Einzelprojekten enden darf, sondern integraler Bestandteil der Verwaltungsprozesse und Budgetierung sein muss.

Die Neue Leipzig-Charta fordert die Berücksichtigung von Diversität und sozialen Ungleichheiten. Die Leitlinien des BMWSB spezifizieren dies durch die Fokussierung auf geschlechtsspezifische Ungleichheiten. Sie dienen als verbindliche Orientierungshilfe für Kommunen, Länder und alle Akteure der Stadtentwicklung, um Gender Mainstreaming systematisch anzuwenden und messbare Fortschritte bei der Schaffung diskriminierungsfreier Räume zu erzielen.
Gendergerechte Stadtentwicklungspolitik untermauert diese politische Zielsetzung.

Kernprinzipien: Acht Positionen für eine faire, inklusive und sorgende Stadt

Das BMWSB formuliert in seinen Leitlinien acht zentrale Positionen, die als Rahmen für die gendergerechte Stadtentwicklung dienen und die Gleichstellung in der Praxis sicherstellen sollen.

  1. Stärkere Repräsentation in Entscheidungsgremien: Es muss gewährleistet werden, dass Frauen und andere unterrepräsentierte Gruppen aktiv an Planungs- und Bauprozessen beteiligt sind. Die Besetzung von Fach- und Führungspositionen muss geschlechtergerecht erfolgen, um unterschiedliche Perspektiven von Beginn an einzubringen.

  2. Geschlechtergerechte Mobilität gestalten: Das Mobilitätssystem muss von der Nutzungsperspektive der Sorgeökonomie her gedacht werden. Dies bedeutet die Bevorzugung von Fuß- und Radverkehr, die Verbesserung der Sicherheit im ÖPNV und die Sicherstellung einer flächendeckenden und dichten Taktung, die den komplexen Wegeketten gerecht wird.

  3. Öffentliche Sicherheit erhöhen: Sicherheit ist nicht nur objektiv, sondern auch subjektiv. Durchdachte Beleuchtungskonzepte, gute Sichtachsen, die Vermeidung von Angsträumen sowie eine soziale Kontrolle (durch Mischfunktion und Belebung) müssen in der inklusiven Planung Priorität haben.

  4. Sorgeökonomie räumlich berücksichtigen: Die Erreichbarkeit von Schulen, Kitas, Grünflächen und Nahversorgung muss im Quartier fußläufig und sicher gewährleistet sein. Die Planung muss die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Sorgearbeit fördern.

  5. Gemeinwohlorientierte Bodenpolitik betreiben: Die Stadt muss aktiv Grundstücke sichern, um soziale Infrastruktur und bezahlbaren Wohnraum zu gewährleisten und Spekulationen entgegenzuwirken.

  6. Inklusive öffentliche Räume schaffen: Plätze und Parks sollen vielfältige Nutzungen ermöglichen und geschlechter- sowie altersspezifische Bedürfnisse adressieren. Dazu gehören geschlechtergerechte Toiletten, sichere Spielbereiche und multifunktionale Sportstätten.

  7. Gender Mainstreaming verbindlich anwenden: Gleichstellung muss als Qualitätsmerkmal in allen Planungs- und Förderverfahren verankert werden, von der Analyse (Gender Data) bis zur Erfolgskontrolle (Gender Impact Assessment).

  8. Partizipation und Kooperation stärken: Die Planung muss auf einer breiten Bürgerbeteiligung basieren, die gezielt Frauen, ältere Menschen und migrantische Gruppen einbezieht.

Die konsequente Umsetzung dieser Positionen trägt maßgeblich zur Etablierung einer fairen, inklusiven und sorgenden Stadt bei.
BMWSB Gendergerechte Stadtentwicklung – BMWSB liefert die offizielle Übersicht.

Handlungsempfehlungen für die kommunale Praxis

Die Leitlinien stellen die Kommunen vor die Aufgabe, die Theorie der gendergerechten Stadtentwicklung in die Praxis zu überführen. Dies erfordert eine Anpassung der Planungsverfahren und der Verwaltungsarbeit.

Zunächst ist die Einführung eines Gender Budgeting essentiell. Hierbei werden städtische Haushalte und Investitionen hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Geschlechtergleichheit analysiert und entsprechend zugeschnitten. Dadurch wird sichtbar, welche Gruppen von welcher Ausgabe profitieren und wo Ungleichheiten bestehen.

Für konkrete Projekte, beispielsweise bei der Umgestaltung von Quartieren oder Verkehrswegen, sind spezifische Planungsinstrumente notwendig. Das Handbuch *"Raumpilotin"* liefert hierfür konkrete Anleitungen für Fachplanerinnen und Fachplaner zur Umsetzung von gendergerechten Städtebaumaßnahmen.
[NEU RAUMPILOT
IN: Handbuch für Planerinnen und Planer …](https://www.instagram.com/p/DRMyG7DPKo/) dient als praxisnahe Orientierungshilfe.

Die Einbindung des Personalwesens und insbesondere der Betriebsräte ist von hoher Relevanz, insbesondere in kommunalen Versorgungsbetrieben (ÖPNV, Wohnungsbau, Stadtwerke). Betriebsräte können sicherstellen, dass innerbetriebliche Abläufe, Arbeitsplatzgestaltung (z. B. im ÖPNV-Fahrdienst) und die betriebliche Gesundheitsförderung die spezifischen Anforderungen unterschiedlicher Geschlechter, inklusive der Sorgearbeit, berücksichtigen. Sie fungieren als Multiplikatoren und prüfen, ob Planungen im Sinne der Gleichstellung umgesetzt werden.

Kommunen sollten zudem die Beteiligungsprozesse neu strukturieren. Statt allgemeiner Bürgerversammlungen sind niedrigschwellige Formate und gezielte Befragungen von Nutzerinnen und Nutzern (z. B. Eltern, pflegende Angehörige, weibliche Berufspendler) notwendig. Die Partizipation muss inklusiv gestaltet werden, um unterschiedliche Erfahrungswelten zu erfassen und den Gender Data Gap aktiv zu schließen. Die Schaffung von internen Gleichstellungsstellen, die in Planungsabläufe eingebunden sind, gewährleistet die Kontinuität dieser Kommunalpolitik.

Fazit

Die Leitlinien für eine gendergerechte Stadtentwicklung markieren einen wesentlichen Fortschritt auf dem Weg zu einer gleichberechtigten Gesellschaft. Sie erkennen an, dass die physische Gestaltung der Stadt direkt die Verteilung von Ressourcen und Chancen beeinflusst.

Ihre konsequente Umsetzung erfordert eine tiefgreifende Verschiebung in der Planungsmethodik: von der funktionalen, autospezifischen Planung hin zur integrierten, menschenzentrierten Gestaltung. Dies beinhaltet die verbindliche Anwendung von Gender Mainstreaming in allen Planungsverfahren.

Für Betriebsräte ergibt sich die Aufgabe, die kommunalen und betrieblichen Planungen kritisch zu begleiten. Sie müssen darauf achten, dass die Prinzipien der Sorgeökonomie nicht nur im öffentlichen Raum, sondern auch bei der Gestaltung betrieblicher Infrastrukturen (z. B. Mobilitätskonzepte für Pendler, Vereinbarkeit von Familie und Beruf) berücksichtigt werden.

Nur durch die Beachtung der Prinzipien der fairen, inklusiven und sorgenden Stadt kann gewährleistet werden, dass zukünftige Städte Lebensräume schaffen, die den Bedürfnissen aller Bewohnerinnen und Bewohner gerecht werden und zur tatsächlichen Gleichstellung beitragen.


Weiterführende Quellen

Gendergerechte Stadtentwicklungspolitik
https://www.nationale-stadtentwicklungspolitik.de/NSPWeb/SharedDocs/Publikationen/DE/Publikationen/gendergerechte_stadtentwicklung_leitlinien.pdf;jsessionid=3127F4E3E0E64CDCFDF37157F282EAD1.live11293?__blob=publicationFile&v=3
Die offizielle Publikation der Leitlinien des BMWSB, welche die Verankerung in der Neuen Leipzig-Charta unterstreicht.

BMWSB Gendergerechte Stadtentwicklung – BMWSB
https://www.bmwsb.bund.de/DE/stadtentwicklung/stadtentwicklungpolitik/gendergerechte-stadtentwicklung/gendergerechte-stadtentwicklung_node.html
Offizielle Homepage des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen mit den acht Kernpositionen der Leitlinien.

*NEU RAUMPILOTIN: Handbuch für Planerinnen und Planer …**
https://www.instagram.com/p/DRMyG7DPKo/
Handbuch zur praktischen Anwendung gendergerechter Städtebaumaßnahmen, basierend auf den Leitlinien.

Homepage – Leitlinien für eine … – Nationale Stadtentwicklungspolitik
https://www.nationale-stadtentwicklungspolitik.de/NSPWeb/SharedDocs/Blogeintraege/DE/leitlinien_gendergerechte_stadtentwicklungspolitik.html
Blogeintrag der Nationalen Stadtentwicklungspolitik zur Vorstellung und Bedeutung der neuen Leitlinien für die deutsche Stadtentwicklung.

Leitlinien für eine faire, inklusive und sorgende Stadt
https://www.vhw.de/nachricht/leitlinien-fuer-eine-faire-inklusive-und-sorgende-stadt/
Zusammenfassung des vhw Bundesverband Wohnen und Stadtentwicklung zur Entwicklung der Leitlinien.