Chancengleichheit

Chan­cen­gleich­heit bedeu­tet, dass alle Men­schen unab­hän­gig von ihrer Her­kunft, ihrem Geschlecht oder ihrer sozia­len Stel­lung die glei­chen Chan­cen auf Bil­dung, Arbeit und gesell­schaft­li­che Teil­ha­be haben. Sie ist ein Grund­prin­zip der sozia­len Gerech­tig­keit und för­dert die Viel­falt und Inte­gra­ti­on in der Gesell­schaft. Ziel ist es, Dis­kri­mi­nie­rung zu ver­mei­den und glei­che Vor­aus­set­zun­gen für alle zu schaf­fen.