Bauliche Mängel

Bau­li­che Män­gel sind Abwei­chun­gen eines Bau­werks von den all­ge­mein aner­kann­ten Regeln der Tech­nik, den ver­trag­lich ver­ein­bar­ten Leis­tun­gen oder den gel­ten­den Vor­schrif­ten. Sie kön­nen wäh­rend der Bau­aus­füh­rung ent­ste­hen oder sich erst nach der Fer­tig­stel­lung zei­gen. Typi­sche Bei­spie­le sind Ris­se in Wän­den, Undich­tig­kei­ten, feh­ler­haf­te Däm­mun­gen oder man­gel­haf­te Instal­la­tio­nen. Bau­li­che Män­gel kön­nen die Nut­zung, Sicher­heit oder den Wert eines Gebäu­des beein­träch­ti­gen und begrün­den in der Regel Ansprü­che auf Nach­bes­se­rung oder Scha­dens­er­satz.